Motorroller als Zweitfahrzeug
Die Benzinpreise steigen, die Steuern, Abgaben und Lebenshaltungskosten ebenfalls. Gleichzeitig stagnieren die Gehälter. Wer sucht da nicht nach Einsparmöglichkeiten?
Bei meinen Überlegungen stoße ich auf eine Möglichkeit – ein alternatives Zweit-Verkehrsmittel. Es soll mir die Flexibilität liefern, mich unabhängig vom ÖPNV (öffentlicher Personen-Nahverkehr) zu bewegen. Ich möchte ebenfalls meine Einkäufe komfortabel nach Hause transportieren können.
Ein weiteres Auto, evtl. ein gebrauchtes Kleinfahrzeug, käme theoretisch auch infrage. Es kommt auf die Anschaffungskosten an. Ein Fahrrad kommt ist für mich wegen der Geschwindigkeit und der Ortsverhältnisse keine Alternative. Andere Möglichkeiten wären Trampen, Taxi fahren, ÖPNV, ein Quad, ein Mofa, die Kult-Mischung aus 2-Takter und Mini-Auto, ein APE von Piaggio o.ä. oder ein Motorroller. Die beiden erstgenannten, nicht ganz ernst gemeinten Möglichkeiten fallen schon mal aus. Trampen ist Glückssache und unzuverlässig. Regelmäßige Taxifahrten bringen für das Portemonnaie nicht die erwartete Erleichterung.
Auf den Bus zu warten ist eine Sache des Geschmacks, Quad und Mofa Fahren ebenfalls. Ein Motorroller als Zweitfahrzeug wäre interessant, muss aber den Kosten-Nutzen-Vergleich zu einem gebrauchten Kleinwagen bestehen!
Infrage kommen verschiedene Rollerarten, abhängig von ihrer Kubikzahl. Allgemein wird zumindest ein Führerschein der Klasse M benötigt. Erlaubt sind hiermit auf 50 bzw. 45 Km/h beschränkte Kleinkrafträder sowie dreirädrige, einsitzige Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung vor 2001. Klasse M ist wesentlich kostengünstiger und einfacher in der Ausbildung als die Führerscheinklasse A1 (Leichtkrafträder). Menschen, die bereits einen Führerschein der Klasse B (Personenkraftwagen) ihr eigen nennen, besitzen automatisch gleichzeitig auch die Klasse M.
Für einen Kostenvergleich ziehe ich unterschiedliche Bewertungskriterien in Betracht. Ein Scooter muss im Vergleich zu einem Auto ca. 3 – 4 Mal öfter gewartet werden und hat einen ca. doppelt so hohen Reifenverbrauch. Die Instandhaltungskosten hängen von dem eigenen technischen Geschick, bei Neufahrzeugen von der evtl. vorhandenen Vertragswerkstattpflicht bei Inspektionen (Garantieerhalt) und der Verfügbarkeit günstiger Ersatzteile sowie dem Anschaffungswert ab.